Der Weg zur Rehabilitation

 

 

1. Wegen meiner langedauernden gesundheitlichen Probleme benötige ich eine stationäre medizinische Rehabilitation.


Der fachliche Partner auch bei der Antragstellung für eine stationäre medizinische Rehabilitation ist der*die behandelnde (Haus-)Arzt*ärztin. Teilweise regen auch die Betriebsärzt*innen an, eine medizinische Rehabilitation durchzuführen; meistens läuft dann das weitere Antragsverfahren dafür auch über den*die Hausarzt*ärztin. Es gibt drei Möglichkeiten, Formulare für einen entsprechenden Antrag zu erhalten:
• Über die Hausärztin bzw. den Hausarzt
• Bei der Deutschen Rentenversicherung (https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Online-Dienste/Formularsuche/formularsuche_node.html) oder
• drittens bei Ihrer (gesetzlichen) Krankenkasse


Unterstützung können Sie auch finden z. B. bei den Schwerbehindertenvertretungen in Ihrem Betrieb oder in Ihrer Dienststelle oder bei Beratungsstellen, wie den sogenannten sozialpolitischen Interessenverbänden, die sich für die Stärkung der sozialen Rechte der Betroffenen einsetzen.

 

 

2. Ich stelle einen Antrag für eine stationäre medizinische Rehabilitation, den mein Hausarzt medizinisch begründet. Kann ich eine bestimmte Klinik auswählen?


Patient*innen haben in Bezug auf die Rehabilitationsklinik, in der sie behandelt werden möchten, ein sogenanntes „Wunsch- und Wahlrecht“. Es empfiehlt sich dringend, in Absprache mit dem*der Hausarzt*ärztin den Namen dieser Klinik in dem Antrag ausdrücklich zu nennen. Diese Wahl sollte in dem Antrag in einem separaten Anhang begründet werden, z. B. dass die dortigen Behandlungen besonders für die eigene seelische Problematik geeignet sind oder dass diese Klinik nicht allzu weit von dem Heimatort entfernt ist.

 

 

3. Was ist bei der Prüfung meines medizinischen Rehabilitationsantrages z. B. durch die Deutsche Rentenversicherung bzw. die gesetzliche Krankenversicherung zu beachten?


Für verschiedene Personengruppen sind entsprechende Zuständigkeiten der unterschiedlichen Leistungsträger (in der Regel) festgelegt.

• Arbeitnehmer*innen: Deutsche Rentenversicherung.
• Nicht-Erwerbstätige, z. B. Ehefrauen oder Ehemänner, die „ausschließlich“ Familienarbeit wahrnehmen, sowie Rentner*innen: gesetzliche Krankenversicherung.
• Beamt*innen: die Beihilfestelle und die Krankenversicherung.


Die Zuständigkeit des jeweiligen Leistungsträgers muss innerhalb von zwei Wochen nach Antragstellung geklärt werden.

 

 

4. Wie geht es weiter, wenn mein Antrag für eine stationäre medizinische Rehabilitation genehmigt wurde? Wie bereite ich diese am besten vor?


Nach der Genehmigung der medizinischen Rehabilitation bekommt der*die antragstellende Patient*in Unterlagen von dem Leistungsträger und von der Klinik, der*die dieser ausgewählt hat und in der die stationäre Rehabilitation stattfinden soll. Der Aufnahmetermin kann gegebenenfalls – in begrenztem Umfang – verschoben werden.

 

 

5. Was unternehme ich, wenn mein Antrag für eine stationäre medizinische Rehabilitation bzw. meine Wunschklinik abgelehnt wurde? Was muss ich bei meinem Widerspruch deswegen jeweils beachten?


Hauptsache ist in diesen Fällen, dass Sie innerhalb von vier Wochen („fristwahrend“) Widerspruch gegen die Entscheidung einlegen; dieser Widerspruch muss noch keine Begründung enthalten. Die schriftliche Begründung für Ihren Widerspruch gegen die ausgewählte Klinik bzw. gegen die Ablehnung der stationären medizinischen Rehabilitation können Sie also nachreichen. Es ist hilfreich, wenn der*die Hausarzt*ärztin in beiden Situationen Ihre Entscheidung mit einer entsprechenden medizinischen Stellungnahme begründet.

 

 

6. Was ist während der Zeit meiner stationären medizinischen Rehabilitation (z. B. in der Berolina Klinik in Löhne) besonders wichtig?


Neben krankheitsspezifischen Behandlungsmaßnahmen sind während der drei bis sechs Wochen dauernden stationären Rehabilitation unter anderem Stressbewältigung sowie Informationen zu Ernährung und körperlicher Aktivität wichtig. Wichtiger als theoretische Informationen ist jedoch immer der Erwerb neuer gesundheitsfördernder Einstellungen und Verhaltensweisen, d. h. das konkrete Tun in dieser Zeit.

An jedem Tag während der Rehabilitation finden mehrere therapeutische Maßnahmen statt, unter anderem Psychotherapie, Physiotherapie, Ergotherapie, Sporttherapie, systematische Entspannung, Informationen des Sozialdienstes und Diätberatung.

Eine medizinische Rehabilitation bietet meist die Chance, neue Themen kennenzulernen und auszuprobieren: Lernen in der Gruppe ist dabei meist leichter. Sehr wesentlich ist eine konkrete Vorbereitung der gesundheitsfördernden Aktivitäten für die Zeit nach der medizinischen Rehabilitation, z. B. die Anmeldung für einen Kurs beim heimischen Sportverein oder der Volkshochschule und nicht nur allgemeine gute Vorsätze („Ich will mehr Sport treiben“). Sinnvoll kann auch die Kontaktaufnahme mit einer
Selbsthilfeorganisation am Heimatort sein.

 

 

7. Wann sind ambulante Nachsorgemaßnahmen nach dem Ende der stationären medizinischen Heilbehandlung sinnvoll?


Schon während der stationären medizinischen Heilbehandlung wird vonseiten der dort behandelnden Ärzt*innen geprüft und mit Ihnen besprochen, ob ambulante Nachsorgeprogramme der Deutschen Rentenversicherung sinnvoll und notwendig sind. Falls das der Fall ist, wird Ihnen eine entsprechende Maßnahme in der Klinik verschrieben und dabei die Kostenübernahme durch die Deutsche Rentenversicherung geklärt. Außerdem können Sie zusammen mit dem Sozialdienst herausfinden, in welcher wohnortnahen Praxis oder Klinik entsprechende nachstationäre Behandlungen angeboten werden. Es handelt sich dabei z. B. um eine ambulante psychosomatische Nachsorge oder Rehabilitationssport.

 

 

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Berolina Klinik freuen sich, Sie bald in unserem Hause begrüßen zu dürfen!


Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:

T.: 05731/782-0
E-Mail: verw-bk@rehaklinik.de

 

 

 

 

 

Broschüre Weg zur Reha ( pdf - 1,13 MB)